Legalisierung von Urkunden und Dokumenten
Dokumente und Urkunden, die von deutschen, österreichischen oder schweizerischen Behörden ausgestellt wurden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden), müssen bei den für Ihren Wohnort zuständigen Konsulaten legalisiert werden. Dafür fallen Gebühren an. Damit eine rasche Abwicklung gewährleistet ist, sollten Sie diese im Voraus entrichten. Die jeweiligen Gebühren für die einzelnen Dokumententypen entnehmen Sie bitte nachstehender Auflistung. Falls Sie Ihre Unterlagen auf dem Postweg einreichen, legen Sie einen an Sie selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag (Einschreiben) bei. Die Angabe Ihrer Telefonnummer erleichtert Rückfragen. Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. zwei bis drei Wochen.
Legalisierungsgebühren
Geburtsurkunde 14,- Euro Heiratsurkunde 14,- Euro Scheidungsurkunde 27,- Euro Polizeiliches Führungszeugnis 14,- Euro Reiseerlaubnis für Kinder 9,- Euro Reisepasskopie 14,- Euro Gesundheitszeugnis 14,- Euro Einwohnerbestätigung 14,- Euro Impfpass für Tiere 14,- Euro Eidesstattliche Erklärung 14,- Euro [...]
