Legalisierung von Urkunden und Dokumenten

Dokumente und Urkunden, die von deutschen, österreichischen oder schweizerischen Behörden ausgestellt wurden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden), müssen bei den für Ihren Wohnort zuständigen Konsulaten legalisiert werden. Dafür fallen Gebühren an. Damit eine rasche Abwicklung gewährleistet ist, sollten Sie diese im Voraus entrichten. Die jeweiligen Gebühren für die einzelnen Dokumententypen entnehmen Sie bitte nachstehender Auflistung. Falls Sie Ihre Unterlagen auf dem Postweg einreichen, legen Sie einen an Sie selbst adressierten und ausreichend frankierten  Briefumschlag (Einschreiben) bei. Die Angabe Ihrer Telefonnummer erleichtert Rückfragen. Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. zwei bis drei Wochen.

Legalisierungsgebühren

Geburtsurkunde                          14,- Euro Heiratsurkunde                           14,- Euro Scheidungsurkunde                    27,- Euro Polizeiliches Führungszeugnis   14,- Euro Reiseerlaubnis für Kinder             9,- Euro Reisepasskopie                           14,- Euro Gesundheitszeugnis                    14,- Euro Einwohnerbestätigung                14,- Euro Impfpass für Tiere                       14,- Euro Eidesstattliche Erklärung            14,- Euro [...]